Ab dem kommenden Heimspiel des DRHV gegen TUSEM Essen am Mittwoch, dem 01. Dezember 2021, um 19:30 Uhr gelten neue Richtlinien zum Besuch in der Anhalt-Arena. Im Rahmen der 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt fortan das 2-G-Zugangsmodell. Dies bedeutet das nur noch Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde Zutritt zu unseren Heimspielen erhalten. Letztgenannte müssen zur Erhöhung des Schutzes eine Testung mit negativem Testergebnis vorlegen (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Zudem ist ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original erforderlich.
Zur Nachweiskontrolle werden alle Impfnachweise (Impfpass oder Impf-App) akzeptiert. Genesene benötigen eine offizielle Bestätigung ihres zuständigen Gesundheitsamtes über eine Infektion, die höchstens sechs Monate zurückliegen darf. Schüler unter 18 Jahren benötigen ihren Schülerausweis als Nachweis, da diese bereits unter der Woche im regulären Schulbetrieb getestet werden. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2-Maske ist überall und für den gesamten Aufenthalt in der Anhalt-Arena verpflichtend. Überall dort, wo es möglich ist, ist zudem der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.